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EU-Recht: Ausflaggen der Pilotenlizenz

Piloten können mit ihrer Lizenz zu EU-Behörden im Ausland umziehen. Rechtsanwalt und Pilot Ingo-Julian Rösch erklärt, wie das funktioniert.

Von Redaktion
Liegt die praktische Prüfung hinter einem, dauert es nicht mehr lange bis man die Lizenz in den Händen hält.
Liegt die praktische Prüfung hinter einem, dauert es nicht mehr lange bis man die Lizenz in den Händen hält. Bild: Christina Scheunemann

Die eigene Lizenz zu einer Behörde im EU-Ausland auszuflaggen, liegt im Trend. Es ist relativ einfach, die PPL-Lizenz von einer anderen EASA-Behörde verwalten zu lassen. Durch die Vereinheitlichung innerhalb der EASA-Länder sind die Lizenzen überall im EASA-Raum gleich und gleichermaßen gültig.

Hoch im Kurs steht dabei die österreichische Austro Control. Ihr wird nachgesagt, kundenfreundlich und schnell zu agieren, außerdem gibt es zu Deutschland keine Sprachbarriere.

Medical und ZÜP als Wechselgründe

Deutsche Piloten haben vor allem Angst vor einem behördlich verursachten Medical-Verlust; die flugmedizinische Abteilung des LBA steht hart in der Kritik. Andere Abteilungen des LBA arbeiten dagegen durchaus zügig und kompetent. Die Lizenzen viele Privatpiloten dürften ohnehin problemlos bei den jeweiligen Luftämtern geführt werden.

Doch neben dem Medical gibt es noch einen weiteren nachvollziehbaren Grund, eine Übertragung der Lizenz ins Ausland zu erwägen: die Zuverlässigkeitsüberprüfung, kurz ZÜP, die es so nur in Deutschland gibt. Dabei werden alle fünf Jahre umfassende Daten zu Ermittlungsverfahren, Strafen, Verkehrsdelikten und anderen Punkten abgefragt. Ohne gültige ZÜP dürfen die Rechte einer deutschen Lizenz nicht ausgeübt werden. „Beleidigungsdelikte“ im Zusammenhang mit Politikern, Steuer-, Insolvenz- oder Sozialversicherungsdelikte können bereits zum Verlust der ZÜP führen.

Ist das Ausflaggen immer sinnvoll?

Zwar gibt es auch bei ausländischen Behörden vergleichbare Prüfverfahren, etwa bei unserem Nachbarn Österreich. In der Regel ist im Ausland eine solche Prüfung aber kein Erfordernis, um die Rechte aus der Pilotenlizenz auszuüben, sondern sie wird beispielsweise nur für Flughafenausweise benötigt.

Es sollte nicht erwartet werden, dass bei einem Ausflaggen alles nur besser wird. Ein befreundeter Fliegerarzt berichtet mir, dass es Fälle gibt, in denen die Austro Control beispielsweise bei Blutbildern teils strengere Grenzwerte ansetzt als das LBA. Und selbstverständlich können sich auch im Ausland Anforderungen künftig verschärfen. Ebenso ist in diesen Zeiten ein EU-Austritt des Landes, in dem die Lizenz geführt wird, nicht völlig undenkbar. Ein Ausflaggen sollte daher vernünftig überlegt sein.

Ausflaggen der Pilotenlizenz: So funktioniert es

Wer seine Lizenz übertragen möchte, der beantragt dies bei der ausländischen Behörde. Die Austro Control beispielsweise hält dazu online ein erfreulich kurzes Formular bereit. Damit wird dann das Verfahren eingeleitet, mit dem die jeweiligen Unterlagen zur Lizenz von der alten an die neue Behörde übergehen. Die stellt dann eine neue, ausländische Lizenz aus.

Das größte Problempotenzial ergibt sich aus den medizinischen Unterlagen. Nicht immer ist gesichert, dass diese vollständig sind. Fliegerärzte sind in den Ruhestand gegangen; alte Untersuchungen sind nicht vollständig digitalisiert. Es gibt viele potenzielle Probleme, und bei unvollständigen Unterlagen stockt dann das Verfahren in der Regel erst einmal. Es ist daher zu empfehlen, sich auch immer selbst noch ein- mal eine vollständige Ausfertigung aller fliegerärztlichen Unterlagen geben zu lassen, wenn diese noch verfügbar sind.

Weiter können Probleme entstehen, wenn es an anderen Voraussetzungen für die Ausübung der Rechte der Lizenz fehlt. Eine Lizenz noch zu übertragen, nachdem eine ZÜP nicht mehr bestanden wurde, könnte schwierig bis unmöglich werden. Jedenfalls wird eine Übertragung der Lizenz immer auch eine Prüfung der Berechtigung und der Voraussetzungen beinhalten.

Wie lange dauert die Lizenzübertragung?

Die Übertragung der Lizenz kann deshalb Monate, aber auch über ein Jahr dauern. Auch hier spielen womöglich die Probleme in der flugmedizinischen Abteilung des LBA eine Rolle. Während der Zeit der Übertragung bleibt die bisherige Lizenz allerdings erhalten. Die Kosten der Übertragung sind überschauber und bewegen sich in der Regel im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich.

Die Lizenz zu übertragen kann daher in manchen Fällen durchaus überlegenswert sein. Idealerweise beginnt man den Prozess bereits, bevor es zu Problemen mit ZÜP oder flugmedizinischer Tauglichkeit gekommen ist. Wurde zum Beispiel einmal eine Verweisung des Medicals an das LBA vorgenommen, wird dies ein Übertragungsvorhaben stören. Ein Allheilmittel ist eine solche Übertragung also nicht.

Autor: Ingo-Julian Rösch, Rechtsanwalt und Pilot

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